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Gratis heißt nicht kostenlos bei Online Games: Vorsicht vor In-App-Käufen

| 05 Nov 2021
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Jonas hat nur Gratisspiele auf seinem Smartphone und trotzdem haben seiner Mama Elke In-App-Käufe im vergangenen Monat mehr gekostet als Tanken. Wie kommt das? In dem Artikel erfahrt Ihr, wo versteckte Kosten lauern und wie Ihr Eure Kinder vor teuren Überraschungen in Online-Games bewahrt.

Dass Gratisspiele Geld kosten, ist ein gefühlter Widerspruch, der teure Folgen haben kann. Verbraucherschützer schildern immer wieder Fälle, in denen sich verzweifelte Eltern an sie gewandt haben, weil ihre Kinder - bewusst oder unbewusst - Kosten von mehreren tausend Euro angesammelt haben.

Dass scheinbare Gratisangebote hohe Summen nach sich ziehen, ist eher die Regel als die Ausnahme: Allein in Deutschland belief sich der Umsatz nur durch In-App-Käufe (IAP) im Jahr 2019 auf rund 1,2 Milliarden Euro, in 2020 geschätzt auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Das heißt, 79 Prozent des App-Umsatzes werden über kostenpflichtige Angebote innerhalb der App erzielt, beispielsweise für die Erweiterung von Spielen. Und so manche Geldbeträge dürften von Eltern stammen, denen die Gesetze dieses Marktes nicht völlig bewusst waren.

So auch Elke, die sich nicht nachsagen lassen möchte, sie interessiere sich nicht dafür, welche Spiele ihr Sohn Jonas auf dem Smartphone hat. Bislang war es ihr vor allem wichtig, dass ihr Elfjähriger nicht auf blutrünstige oder pornografische Inhalte stößt. In dieser Hinsicht waren Logik- und Geschicklichkeitsspiele wie Candy Crush über jeden Verdacht erhaben. Und gratis waren sie außerdem.

                                       

Wo die Kosten lauern

Auch wenn Jonas von "Gratisspielen" spricht, handelt es sich strenggenommen, um „Free-to-Play“-Spiele. Er darf sie auf seinem Gerät installieren und kann damit spielen, ohne dafür Geld auszugeben.  Schnell erzielt Jonas erste Erfolgserlebnisse und jedes Mal schüttet sein Hirn eine Dosis Dopamin aus. Doch nach den ersten paar Stunden fällt es Jonas zunehmend schwerer, diese Hochgefühle auszulösen. Verliert er im Spiel ein „Leben“, muss er zwar nur etwas warten, bis es wieder da ist, aber Geduld ist nicht seine Stärke. Außerdem sind die höheren Level deutlich komplizierter als die auf Einsteigerniveau.

Solche Probleme lassen sich aber lösen: Mit sogenannten In-Game-Käufen. Spieler können für kleine Beträge zusätzliche „Leben“ kaufen, Zwangspausen verkürzen oder ihre Spielcharaktere mit zusätzlicher Ausrüstung ausstatten. Dann lässt der nächste Schuss des „Glückshormons“ Dopamin nicht mehr ganz so lang auf sich warten.

Vorsicht, Spielgeld

Um die Hemmschwelle zu senken, echtes Geld für solche virtuellen Güter auszugeben, , nutzen viele Spieleentwickler innerhalb ihrer Spiele eine virtuelle Währung, etwa „Sterne“, „Taler“, „Coins“ oder ähnliches. Von denen bekommt der Spieler anfangs einige mit auf den Weg, später muss er allerdings reales Geld dafür ausgeben.

Den Kauf von virtueller Währung nimmt der Spieler als gleichwertigen Tausch wahr. Gibt er die virtuelle Währung später aus, löst das ebenfalls kaum Verlustempfinden aus - schließlich ist es nur Spielgeld. Ein krummer Wechselkurs (etwa „nur 3,49€ für 500 Coins“) verhindert zusätzlich, dass sich ein Spieler bewusst wird, wie viel echtes Geld er gerade ausgibt. Um an die Taschenrechner-App zu kommen, müsste er ja erst einmal das Spiel verlassen.

                                           

Wie Ihr eure Kinder (und Euer Geld) schützen könnt

Das iPhone-Betriebssystem iOS und das von Google entwickelte Android-Betriebssystem bieten unterschiedliche Schutzmöglichkeiten, dass Eure Kinder im Spiel kein Geld ausgeben.

Auf dem iPhone ist es möglich, In-App-Käufe komplett zu untersagen

So geht’s: Über „Einstellungen/Bildschirmzeit/Beschränkungen/Inhalt & Datenschutz/Käufe im iTunes & Appstore/In-App-Käufe“ und ein Häkchen bei „Nicht erlauben“ ist das iPhone abgesichert. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert Apple hier: https://support.apple.com/de-de/HT204396.

Freigabe durch die Eltern

Wenn Ihr In-App-Käufe nicht pauschal verbieten möchtet, könnt Ihr stattdessen eine „Familienfreigabe“ einrichten. Jeder aus der Familie verwendet dann ein iPhone mit einem eigenen Konto, Mutter und/oder Vater erhalten die Rolle als „Familienorganisator“ und kann die Funktion „Kaufanfrage“" für die Geräte der unter-18-jährigen aktivieren. Bei jedem In-App-Kauf bekommt der Familienorganisator dann eine Nachricht und kann den Kauf genehmigen oder verweigern. Wie sich das einrichten lässt, erläutert Apple hier: https://support.apple.com/de-de/HT201089.

Und so funktioniert die Zahlsperre bei Android

Bei Android funktioniert das ganz ähnlich, hier heißt die Funktion „Kaufgenehmigungen“, und auch hier ist eine „Familiengruppe“ erforderlich, in der die Rollen klar verteilt sind. Google erläutert die notwendigen Schritte hier: https://support.google.com/googleplay/answer/7039872?hl=de.

Mit Sicherheit mehr Kontrolle 

Mit einer mobilen Sicherheitslösung wird die App vor Installation auf alle Arten von Malware geprüft. So könnt Ihr sicher gehen, dass Ihr Euch durch die Anwendung keine Viren, Trojaner & Co. auf Euer Smartphone oder Notebook holt. Eine Kindersicherung sorgt noch zusätzlich für mehr Kontrolle, wenn Ihr beispielweise nicht altersgerechte Apps von vorneherein blockieren wollt. Ihr habt damit auch einen App-Schutz zur Hand, der unerwünschte Anwendungen automatisch oder manuell einschränkt. Und Ihr habt einen Überblick über alle Apps, die Euer Nachwuchs aufgerufen hat.

Und wenn's passiert ist?

Für Elke kommen die obigen Tipps etwas zu spät. Mit ein paar hundert Euro ist ihre Kreditkarte belastet. Die gute Nachricht: Minderjährige sind nur eingeschränkt geschäftsfähig. Verträge sind in der Regel schwebend unwirksam. Elke widerspricht der Forderung und begründet das gegenüber dem Spielehersteller und Google in einem ausführlichen Schreiben. Und sie hat Glück, bei der nächsten Abrechnung ist der Betrag ihrem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben. Ein Widerspruch hat allerdings nicht immer Erfolg: Eltern sind in der Beweispflicht, wenn sie Forderungen widersprechen - sie hätten das Geld ja auch selbst verzockt haben können.

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