„Also, unsere Tochter macht so etwas nicht!“ Falls Ihr das gerade gedacht habt, liegt ihr mit einiger Wahrscheinlichkeit daneben. Jede(r) dritte Jugendliche gab in einer Studie an, bereits mindestens einmal Empfänger einer Sexting-Nachricht gewesen zu sein. Zwar gaben nur 16 Prozent an, auch schon selbst Nacktaufnahmen von sich verschickt zu haben, aber überprüfen kann das niemand. Na und, ist doch harmlos, oder? Nicht immer.
„Sexting“ ist ein Kunstwort, das sich aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“ zusammensetzt. Es beschreibt das Verschicken von erotischen Bildern oder Videos über Messengerdienste. Besonders beliebt für diese Form der Kommunikation ist die App Snapchat. Sie ermöglicht das Teilen von Inhalten, die nach einigen Sekunden Ansehen (vermeintlich) nicht mehr zugänglich sind.
Junge Liebe hält selten ewig
Ein ernsthaftes Problem kann auftreten, wenn eine Beziehung endet und das zuvor geteilte Bildmaterial ohne Erlaubnis weiterverbreitet wird. Manche Jugendlichen tun das, um sich für den Schmerz der zerbrochenen Beziehung zu revanchieren, den oder die andere vor Freunden bloßzustellen oder sogar mit den intimen Bildern zu erpressen.
Was ursprünglich als harmlose oder verführerische Nachricht begann, kann schnell in Richtung Cybermobbing abdriften. Der ursprüngliche Absender hat dann keine Kontrolle mehr darüber, wer diese persönlichen Bilder zu Gesicht bekommt. Das kann tiefe emotionale Wunden reißen und den Ruf einer Person nachhaltig beschädigen.
Was tun, wenn die Bilder im Netz sind?
Wenn Bilder widerrechtlich in sozialen Medien geteilt werden, ist es ratsam, sich sofort an den Plattformbetreiber zu wenden, um die Bilder zu melden und entfernen zu lassen. In solchen Fällen können auch rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, da das Recht am eigenen Bild und der Schutz des persönlichen Lebensbereichs verletzt wurden.
Die Nudes der anderen?
Auch Jugendliche, die keine eigenen Nacktaufnahmen verschicken, können beim Sexting in Schwierigkeiten geraten. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind die „Herstellung, der Besitz und das Verbreiten von pornografischem Material, das Kinder oder Jugendliche zeigt“, generell und für jeden Menschen verboten. Eine Jugendliche, die ihre ebenfalls jugendliche Freundin in erotischer Pose fotografiert, um das Bild an deren Freund zu schicken, handelt zwar wahrscheinlich mit dem Einverständnis aller Beteiligten, macht sich aber trotzdem strafbar, sofern sie mindestens 14 Jahre alt ist.
Nur Aufklärung schützt vor Sexting-Risiken – 10 Tipps:
- Vermittelt Eurem Kind, welche Folgen es hat, wenn es Aktfotos von sich versendet. Sie sollten verstehen, dass sobald das Foto, Video oder die Nachricht gesendet wurde, sie keine Kontrolle mehr darüber haben. Das Gegenüber könnte das Bild in WhatsApp, Soziale Medien teilen oder auf anderen Plattformen ins Internet stellen. Was einmal im Netz ist, bleibt in der Regel für immer drin.
- Entscheidend beim Sexting ist, dass Euer Nachwuchs anonyme Bilder versendet, auf denen das Gesicht oder bestimmte Merkmale seines Körpers wie Tattoos, Piercings, Narben etc. nicht zu erkennen ist.
- Weniger ist mehr: Erotik kann auch in Bildern vermittelt werden, ohne dabei alle intimen Körperstellen komplett darzustellen. Ein gekonntes Spiel mit Licht, Schatten und Perspektive kann bereits eine erotische Wirkung erzeugen.
- Gesicht nicht zeigen: Wenn ihr erotische Aufnahmen macht, könnt ihr dafür sorgen, dass euer Gesicht nicht eindeutig erkennbar ist. Ihr könnt zum Beispiel seitliche Ansichten wählen oder das Gesicht bewusst außerhalb des Bildausschnitts halten.
- Alte Aufnahmen löschen: Es ist ratsam, Nacktfotos regelmäßig zu löschen – am besten in Absprache mit dem Partner oder der Partnerin. Immerhin könnte ein Smartphone ja auch einmal verloren gehen oder gestohlen werden. Auch sollten diese Art von Bilder nicht in die Cloud geladen werden. Wer erotische Fotos von sich behalten möchte, sollte sie besser auf einer externen Festplatte oder einem Stick speichern (und sie an einem sicheren Ort verwahren!).
- Macht Euch über Datenschutz- und Privatsphäre-Einstellungen bei Tiktok, Snapchat & Co. schlau. Häufig werden Sexting-Bilder über WhatsApp oder auch Snapchat verschickt. Doch Vorsicht: Die Bilder bei Snapchat verschwinden nicht automatisch nach wenigen Sekunden. Wer fix ist, kann auch schnell einen Screenshot vom empfangenen Foto machen.
- Euer Nachwuchs sollte auch wissen, dass das Weiterleiten von solchen Bildern auch strafbar ist. Wenn er schon älter ist, kann dies auch als Besitz von kinderpornographischen Inhalten gelten. Es ist ebenso eine Straftat, wenn jemand Fotos ohne das Einverständnis des Fotografierten weiter verbreitet und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Victim-Blaming ist tabu! Selbst wenn Euer Kind ganz unbedarft (oder aus Liebe) ein Sexting-Bild verschickt hat und es die Kontrolle darüber verliert, solltet Ihr ihm nicht die Schuld geben. Es ist das Opfer, nicht der Täter. Verantwortlich sind diejenigen, die das Bild einfach ohne sein Wissen und (meistens) bewusst weiterverbreiten. In einem solchen Fall solltet Ihr entweder den „Verteiler“ der Bilder kontaktieren oder direkt die Polizei einschalten.
- Wichtig ist, dass sich Euer Kind nicht unter Druck setzen lässt. Möchte es ein erotisches Foto versenden, dann nur weil er oder sie es möchte. Und dann nur nach den oben genannten Regeln.
- Ein letzter Tipp, wenn eure Kinder mit euch über dieses Thema partout nicht reden wollen: Macht sie auf die Website https://www.klicksafe.de/sexting aufmerksam. Die Initiative Klicksafe liefert viel Informationsmaterial und ein umfassendes, klar verständliches Aufklärungsangebot für Jugendliche.