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Mein Kind ist in eine Abofalle getappt - was tun?

Ildiko Bruhns | 10 Aug 2022
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Die Zeiten der nervenden Klingeltöne ist zwar vorbei, aber Abofallen solcher Art gibt es trotzdem noch zuhauf. Die Lockangebote lauern nicht nur in kostenfreien Spielen, auch per SMS werden sie verschickt. Manchmal genügt nur ein unabsichtlicher Klick und schon ist es passiert. Die Abofalle hat zugeschnappt.

Unsere Checkliste zeigt Euch, wie Ihr Euer Kind schützen und Ihr Euch aus der Abzockfalle befreien könnt. Denn Eltern haben in der Regel gute Chancen, die Zahlung abzuwehren. Das kommt am Ende natürlich auf den Einzelfall an.

 

Wer ist denn überhaupt geschäftsfähig?

 

  • Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren dürfen nur mit größere und dauerhafte Geschäfte, worunter Abos zählen,  nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Ohne ist der Kaufvertrag unwirksam.
  • Ab 7 Jahren sind Minderjährige bedingt geschäftsfähig. Es kommt allerdings hier auf den Sachverhalt an.
  • Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig.
  • Ein gültiger Kaufvertrag besteht auch nur dann, wenn eindeutig erkennbare Bedingungen erfüllt sind. Versteckte Preise oder Kosten, z.B. in Spielen, gehören nicht dazu.

                               

Wenn die Abmahnung ins Haus geflattert ist…

 

Ist Euer Nachwuchs in eine Abofalle getappt und Ihr habt schon eine Forderung erhalten, könnt Ihr Folgendes tun:

 

·      Zunächst erstmal einen kühlen Kopf bewahren. Zahlt auf keinen Fall sofort und unterschreibt auch keine vorgefertigten Dokumente.

·  Checkt erst einmal, ob die Abmahnung rechtmäßig und seriös ist. Am besten kontaktiert Ihr die Verbraucherzentrale. Sie geben Euch die nötigen Informationen für weitere Schritte und rechtlichen Rat.

· Handelt es sich um eine Telefonrechnung, solltet Ihr nur die Summe für die Telefongebühren bezahlen. Kontaktiert den Mobilfunkbetreiber und stellt ihm den Sachverhalt schriftlich dar, weswegen Ihr die Kosten des Drittanbieters nicht begleicht. Und auch wenn Ihr schon bezahlt habt, könnt Ihr die Summe zurückfordern. Auch hier hilft die Verbraucherzentrale.

·    Fallt nicht auf Panikmache herein! In solchen Forderungen wird gern Angst geschürt und auf Inkassobüros, Gerichte etc. verwiesen. In den meisten Fällen sind das nur leere Drohungen. Ihr könnt im Internet recherchieren, ob die angegebenen Inkassobüros selber seriös sind.

·      Und natürlich: Das Abo sofort kündigen!

                           

Weitere Tipps für Eltern:

  • Downloads aller Art wie Apps und Spiele sollten nur aus offiziellen Stores wie Google Play oder Apple und GEMEINSAM heruntergeladen werden. Auch Tauschbörsen sollten nicht erlaubt sein. Hier gibt's weitere Tipps zum Thema Downloadfallen.
  • Bei kostenlosen Spielen darauf achten, dass keine Kreditkartendaten hinterlegt sind und In-App-Käufe passwortgeschützt sind.
  • Eure Kinder sollten nirgends persönliche Daten preisgeben.
  • Lest die AGBs, Datenschutzerklärung und achtet vor allem auf das Kleingedruckte.
  • Bei einem Angebot solltet Ihr den Anbieter checken. Fehlt das Impressum oder ist nicht vollständig, solltet Ihr davon absehen.
  • Richtet auf dem Smartphone Eures Kindes eine Drittanbietersperre ein. Kontaktiert dafür Euren Mobilfunkanbieter oder lasst Euch von der Verbraucherzentrale unterstützen.
  • Installiert eine Sicherheitslösung auf dem Smartphone. Gute Security-Apps enthalten eine App-Sperre und warnen vor Phishing-Webseiten und Links.
  • Bringt Eurem Kind bei, keine Anhänge oder Links in SMS oder E-Mails zu öffnen, schon gar nicht von einem unbekannten Absender. Das gleiche gilt auch für Textnachrichten und Werbebanner.


 

Über den Autor

Ildiko Bruhns /
Sicherheitsexpertin Safer Kids Online

Ildikó ist seit 2011 für ESET tätig und erlebt hautnah, wie sich das Internet jeden Tag gefühlt neu erfindet...

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